Allgemeine Bemerkung Nr. 11 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2009) zu den Rechten von indigenen Kindern
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 11 konkretisiert der Ausschuss die Kinderrechtskonvention im Hinblick auf indigene Kinder. Er betont deren Recht auf kulturelle Identität, Bildung, Gesundheit und Schutz vor Diskriminierung. Staaten sollen indigene Kinder stärken, ihre Lebensrealitäten respektieren und den Zugang zu kindgerechten, kulturell sensiblen Angeboten sicherstellen.
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